Der Kanton Nidwalden will den Pendlerabzug auf maximal 6000 Franken kürzen. Als neue Einnahmequelle hält die Pendlerstrafe somit auch hierzulande Einzug! So nicht meine Herren! Es scheint, es muss eine Steuererhöhung her, um Pseudobedürfnisse zu befriedigen. Statt Ausgabendisziplin walten zu lassen, saugt man die Bevölkerung aus!
In einem klassischen Pendlerkanton, wie bei uns, sind wir auf Arbeitsplätze "ausserhalb" angewiesen und diese sind leider häufig nicht sinnvollerweise per Bahn und Bus zu erreichen. Besonders augenfällig ist: Trotz der neuen Limite darf man noch ein 1. Klasse GA abrechnen (FR. 5800.-). Ist das ein versteckter Umlagerungszwang, um den maroden öffentlichen Verkehr besser auszulasten? Den Bürger dafür zu bestrafen, dass er willens ist sich ausserkantonal einen Job zu suchen und somit nicht zuletzt die Sozialwerke entlastet, ist frech. Ein Haushalt kann nur so viel Geld ausgeben, wie er einnimmt. Anstatt mit Steuererhöhungen Einnahmen zu generieren, sollte jetzt endlich mal handfest gespart werden. Dazu gäbe es genügend Möglichkeiten: Braucht es vom Kanton bezahlte Kunst-Atelier-Auslandaufenthalte? Müssen Asylsuchende zwingend mit Natel, Tablet oder Computer vernetzt werden? Muss man Doppelverdienern KITA-Plätze subventionieren? Wieso besteht man bei Sozialhilfebezügern nicht auf eine Gegenleistung in Form von Arbeit, welche den Staat entlastet? Müssen Leerläufe wie eine Parkplatzbewirtschaftung (z.B. Stans) unterstützt werden? Sollen sich Gemeinderäte (z.B. Hergiswil) ihr Mandat vergolden? Mit einer disziplinierten Ausgabestrategie, besserer Nutzung der Synergien zwischen Ob- und Nidwalden, sowie einer Überarbeitung des „Leistungskatalogs“ der Kantonalen Behörden liesse sich locker mehr Geld einsparen, als dass man mit der Pendlerstrafe generiert. Bis jetzt scheint es allerdings nur wenige zu interessieren, dem Ausgabenwahn des Staates Einhalt zu gebieten! Neue Nidwaldner Zeitung
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AutorWäli Kammermann Archives
Oktober 2023
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