Offenbar hat der Gemeinderat von Dallenwil den Medien mitgeteilt, dass er den Antrag dreier Bürger über eine Weiterführung der Sperrgutsammlungen und deren Finanzierung über die Gebührenrechnung für nicht zulässig hält. Die Bürger wurden leider bis heute (6.4.17) direkt via Dallenwiler Website nicht darüber informiert.
Erstaunt über diesen Entscheid sind wohl die wenigsten. Das Argument, dass die Sache bundesrechtswidrig sei, wird im Kanton schliesslich schon seit Jahren heruntergeleiert. Allerdings: die Mutlosigkeit unserer Kantonsregierung und der Gemeinderäte ist bemerkenswert. Offenbar wollen sie eine Diskussion mit dem Bund vermeiden. Umso brisanter ist es, wenn die selbigen den Antragstellern jetzt schon mit horrenden Kosten drohen, sollten sie den Entscheid gerichtlich anfechten. Dass Taktik seitens des Dallenwiler Gemeinderats im Spiel ist, wäre wahrscheinlich eine nicht zu beweisende Unterstellung. Interessant ist jedoch schon, dass man eine Abstimmung vor versammelter Gemeinde fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Vor was hat man denn Angst? Auf jeden Fall spricht diese Haltung nicht dafür, dass die Regierungs- bzw. Gemeindevertreter in der Lage wären die Bundesgesetzgebung kreativ auszulegen. Man baut lieber präventiv eine (finanzielle) Drohkulisse auf, um die renitenten Ideen im Keim zu ersticken. Immer wieder wird an uns Bürger appelliert den Solidaritätsgedanken hoch zu halten. Ich persönlich hätte kein Problem damit, dies auch bei der Abfallentsorgung so zu tun. Im Umkehrschluss könnte man aber auch zum Schluss kommen, dass alles nach dem Verursacherprinzip behandelt werden müsste. Ich wäre sehr interessiert zu erfahren, wie dann künftig Schulhäuser, eine Sanierung der Wiesenbergstrasse oder unser Sozialwesen finanziert werden soll! Nidwldner Zeitung
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AutorWäli Kammermann Archives
Oktober 2023
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