Nachdem der Nidwaldner Landrat am 27. Mai 2015 das Sparpaket in zweiter Lesung verabschiedet hat, muss die Bevölkerung stillschweigend Steuererhöhungen zur Kenntnis nehmen. Eine Opposition gegen die Änderungen im Steuergesetz war nicht auszumachen. Die Konsequenzen des Sparpakets auf Nidwaldner Familien mit Pendlern waren wohl nicht bewusst.
Die neue Plafonierung des Fahrkostenabzugs für Pendler hat einen tiefgreifenden Einfluss auf deren Steuerbelastung. Neu kann eine betroffene Familie/Person noch maximal 39 km Fahrweg mit PW pro Tag geltend machen. Dies ist nicht akzeptabel und unfair. Die Arbeitsplätze in Nidwalden reichen nicht für alle Nidwaldner Berufstätigen. Rund 10‘000 Personen in Nidwalden sind gezwungen, Arbeitsplätze mit einer gewissen Distanz zu ihrem Wohnort anzunehmen und können neu ihre zwingenden Reisekosten nur noch beschränkt als Berufsauslagen geltend machen. Sogar innerhalb Nidwalden wird das neue Abzugslimit von knapp 40km / Tag überschritten, wenn eine arbeitende Person am Mittag mit der Familie zusammen essen möchte. Familien werden dadurch besonders bestraft, gelangen sie doch durch die geringeren Abzüge in der Steuererklärung oft in eine höhere Steuerklasse. Es bestehen Befürchtungen, dass die Obergrenze des Abzugs später sogar weiter beschränkt werden soll, bereits wurden Plafonds Grenzen von CHF 3000 geäussert. Privatpersonen aus Nidwalden sind nun der klaren Meinung, dass eine solch einschneidende Massnahme eines Volksentscheides bedarf. Thomas Bosshard und Wäli Kammermann (beide aus Dallenwil) starten ab sofort eine Unterschriftensammlung für ein Referendum zur Teilrevision des Steuergesetzes bezüglich Fahrkostenabzug. Sie wollen, dass diese der Bevölkerung zur Beurteilung vorgelegt werden muss. Die Initianten sind zuversichtlich, dass die Unterschriften termingerecht zusammenkommen und das Nidwaldner Volk die Möglichkeit erhält, seine Meinung zum Thema zu äussern.
0 Kommentare
Antwort hinterlassen |
AutorWäli Kammermann Archives
Oktober 2023
Categories |